InsO § 17 Zahlungsunfähigkeit
Aus Insopedia
InsO § 17 Zahlungsunfähigkeit
- (1)
- Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit.
- (2)
- Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.