InsVV § 7 Umsatzsteuer

Aus Insopedia

Wechseln zu: Navigation, Suche

InsVV § 7 Umsatzsteuer

Zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen wird ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.


Kommentare

An dieser Stelle können registrierte Anwender zusätzliche Informationen eingeben.
Persönliche Werkzeuge