Kategorie:Gesetzestext VergVO
Aus Insopedia
Verordnung über die Vergütung des Konkursverwalters, des Vergleichsverwalters, der Mitglieder des Gläubigerausschusses und der Mitglieder des Gläubigerbeirats (Vergütungsverordnung) (VergVO) (juris: KonkVwVergV)
vom 25. Mai 1960 (BGB1. I S. 329)
Zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung vom 11. Juni 1979 (BGB1. I S. 637) zur Änderung der Verordnung über die Vergütung des Konkursverwalters, des Vergleichsverwalters, der Mitglieder des Gläubigerausschusses und der Mitglieder des Gläubigerbeirats.
ZUR BEACHTUNG: Diese Verordnung ist nicht mehr aktuell und hat nur noch Gültigkeit für Gesamtvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsverfahren, die bis zum 31.12.1998 eröffnet worden sind. Für alle danach eröffneten Verfahren, bei denen es sich um Insolvenzverfahren handelt, gilt die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV).
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