Masseunzulänglichkeit
Aus Insopedia
Im Falle der Masseunzulänglichkeit sind zwar die Kosten des Verfahrens gedeckt, es liegt also kein Fall der Massearmut vor, nicht gedeckt sind aber die Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO. Geregelt ist die Masseunzulänglichkeit in § 208 InsO.